Beim Babystrich handelt es sich um Kinderprostitution, d.h. minderjährige und nicht geschlechtsreife Jugendliche bieten sich Erwachsenen für Geld an. Sex mit Minderjährigen ist aus rechtlicher Sicht strafbar, denn er hat für ihre Entwicklung nachteilige Folgen, da die Jungen und Mädchen noch nicht in der Lage sind dies körperlich und geistig zu verarbeiten.

Einige Kinder prostituieren sich, weil sie Geld brauchen. Meist kommen sie aus einer sozial ärmeren Schicht, sind von zu Hause oder aus dem Heim weggelaufen. Andere wiederum sind drogenabhängig und finanzieren sich auf diesem Weg ihre Sucht. Dazu sagt man auch Beschaffungsprostitution.

Für die Kinder und Jugendlichen, die sich prostituieren, gibt es in den meisten Großstädten Beratungsstellen. Dort bekommen sie Essen und Trinken, können Wäsche waschen oder sich ausruhen. Sozialarbeiter geben ihnen Hilfe und Unterstützung oder beraten sie, wenn sie aussteigen wollen. Kompetente Beratung in Leipzig findet ihr in der Fachberatungsstelle Sexarbeit der aidshilfe leipzig (Tel.: 0178 96 23 496).

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