Das Schutzalter bestimmt nach Sexualstrafrecht ab welchem Alter darf ich Sex und mit welchen Personen haben.
Beim Sex sind zwei Punkte wichtig: Dein Alter und die Beziehung zu der Person, mit der du Sex hast.
Hier siehst du, was erlaubt ist oder verboten:
Alter | 0-13 | 14-15 | 16-17 | 18-20 | Ab 21 |
0-13 | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN | NEIN |
14-15 | NEIN | JA | JA | JA | NEIN |
16-17 | NEIN | JA | JA | JA | JA |
18-20 | NEIN | JA | JA | JA | JA |
Ab 21 | NEIN | NEIN | JA | JA | JA |
Du wohnst in einer Wohngruppe oder im Heim?
Dort darfst du unter 16 Jahren keinen Sex haben.
Sex zwischen diesen Personen ist verboten:
- Lehrer oder Lehrerin mit Schüler oder Schülerin
- Betreuer oder Betreuerin mit Jugendlichen im Wohngruppe oder Jugendeinrichtung
- in der Ausbildung, bei der Arbeit oder im Praktikum darf dein Lehrer oder deine Lehrerin keinen Sex mit dir haben
- Wenn du in einer Familie lebst als Pflegekind, dürfen deine Pflegeeltern mit dir keinen Sex haben.
- Auch dein Vormund darf mit dir keinen Sex haben.
Keine dieser Personen darf dich zum Sex zwingen oder dazu überreden.
Hole dir dann bitte sofort Hilfe.