Der Begriff Prostitution stammt aus dem Lateinischen prostituere „nach vorn/zur Schau stellen, preisgeben“ und meint den Tausch einer sexuellen Handlung gegen ein Entgeld. Das sogennante älteste Gewerbe der Welt ist in Deutschland seit 2002 legal, wird gesellschaftlich aber häufig noch negativ bewertet.

Auch der Begriff Prostitution ist negativ konnotiert, weshalb als neutraler Begriff für alle sexuellen Dienstleistungen Sexarbeit verwendet wird. Dieser Tausch von sexueller Dienstleistung gegen eine Bezahlung braucht Konsens von allen Beteiligten. Werden Menschen zu sexuellen Dienstleistungen gezwungen oder diese gegen ihren Willen durchgeführt, handelt es sich um sexuelle Gewalt und damit Zwangsprostitution.

Seit Juli 2017 ist das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Danach sind in der Sexarbeit tätige Personen verpflichtet, sich als Sexarbeiter*innen anzumelden, einen umgangssprachlich als „Hurenpass“ bezeichneten Ausweis mit sich zu führen und sich regelmäßig gesundheitlichen Zwangsberatungen zu unterziehen. Außerdem gilt mit dem neuen Gesetz eine Kondompflicht. Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. und Interessenverbände kritisieren dieses neue Gesetz scharf, da es Sexarbeiter*innen zusätzlich stigmatisiere und benachteilige.

 

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