Wenn jemand mit Gewalt oder durch Drohung versucht einen anderen zu sexuellen Handlungen zu bringen.
Sexuelle Nötigung ist ein besonders schweres ‚Vergehen‘ nach § 240 StGB. Auch der Versuch ist strafbar.
(siehe auch Missbrauch)
Wenn jemand mit Gewalt oder durch Drohung versucht einen anderen zu sexuellen Handlungen zu bringen.
Sexuelle Nötigung ist ein besonders schweres ‚Vergehen‘ nach § 240 StGB. Auch der Versuch ist strafbar.
(siehe auch Missbrauch)