Sodomie bezeichnet eine Form des Sexualverhaltens, bei der die sexuelle Erregung und Befriedigung überwiegend oder ausschließlich durch Handlung an Tieren erreicht wird.
Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) § 3 ist es verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.